Die Kosten

In der Praxis für Psychotherapie in Volksdorf können wir vorwiegend Privatversicherte und Selbstzahler behandeln. Gesetzlich Versicherte beraten wir gern, welche Möglichkeiten der Kostenübernahme durch ihre jeweilige Krankenkasse bestehen.

 

Konditionen für Gruppenangebote und Präventionsprogramme erfragen Sie bitte individuell.

 

Die Kosten für Präventionsprogramme können unter Umständen von der Krankenversicherung übernommen oder zumindest teilweise erstattet werden.

 


Verhaltenstherapie

Die Abrechnung erfolgt nach der bestehenden Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). An diese sind wir als Psychologische Psychotherapeutinnen gebunden. Der Abrechnungssatz kann gemäß der Gebührenordnung zwischen dem 2,3 fachen und 3,5 fachen Satz liegen. 

 

 

 

Beratung /Coaching

Bei der psychologischen Beratung handelt es sich um eine reine Privatleistung. Die Abrechnung des Honorars richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Coaching (50 min.): € 125

Paar - oder Familienberatung (60 min): € 140

 

 

Vorgespräch

Ein Vorgespräch, in dem wir uns gegenseitig kennenlernen und entscheiden, welches Angebot am besten zu Ihren Wünschen und Zielen passt, berechnen wir wie eine Therapiesitzung mit € 125.

 



Privat Versicherte

In der Regel übernimmt Ihre Private Krankenversicherung oder/und Beihilfe die vollen Kosten für eine Psychotherapie. Dies hängt im Einzelfall jedoch davon ab, was Sie mit Ihrer Krankenkasse vereinbart haben. Bitte klären Sie daher vor Beginn der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenversicherung eine Psychotherapie bei einem approbierten Psychologischen Psychotherapeuten mit Arztregister-Eintrag erstattet. Wichtige Kennwerte sind zum Beispiel die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen pro Kalenderjahr und die Erstattungshöhe. Am besten informieren Sie auch auch schon vorab, ob Sie bestimmte Vordrucke oder Formulare für die Antragstellung benötigen.

 

Vor Beginn der Therapie schließen wir mit Ihnen einen Verhandlungsvertrag ab. Während der Behandlung stellen wir Ihnen monatlich eine Rechnung über die erbrachten psychotherapeutischen Leistungen gemäß GOP/GOÄ Gebührenordnung, die Sie zunächst privat bezahlen und dann zur Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.

 

 

Selbstzahler

Sollte Ihre Krankenversicherung die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung nicht übernehmen, haben Sie Möglichkeit, Ihre Sitzungen selbst zu bezahlen. Eine private Finanzierung kann für Sie sogar Vorteile haben:

 

  • Kurze Wartezeiten: Die Terminvergabe für Selbstzahler ist sehr kurzfristig möglich. In der Praxis für Psychotherapie in Volksdorf können Sie in der Regel sofort mit der Behandlung starten.
  • Kein bürokratischer Aufwand: Für Privatzahler ist kein Antragsverfahren notwendig und Sie haben keine weiteren Formalitäten zu beachten.
  • Absolute Diskretion: Wenn Sie Ihre Therapie selbst bezahlen, erfolgt keine Hinterlegung der Diagnose bei der Krankenkasse. Sie werden also nicht mit psychischen Problemen "aktenkundig". Dies kann finanzielle Vorteile haben, etwa wenn Sie eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen oder in eine andere Krankenversicherung wechseln möchten möchte. Ohne eingetragene Vorerkrankung entfallen hier Risikozuschläge. Auch bei einer Verbeamtung können Selbstzahler Vorteile haben, da keine Diagnosehinterlegung erfolgt, auf die der Amtsarzt zugreifen könnte.
  • Individueller Gestaltungsspielraum: Als Selbstzahler können Sie die Anzahl und Häufigkeit der Gespräche frei wählen. Entscheiden Sie selbst, in welchen Abständen wir uns treffen. Nach vorheriger Absprache sind in meiner Praxis für Psychotherapie in Volksdorf auch längere oder kürzere Sitzungen möglich.
  • Steuerlich absetzbar: Die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen können Sie als Außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen.

 

Gesetzlich Versicherte

Wir führen eine Privatpraxis und rechnen als Verhaltenstherapeutinnen nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Für gesetzlich Versicherte besteht aber die Möglichkeit, über das Kostenerstattungsverfahren eine Therapie bei ihrer Krankenkasse zu beantragen. Dies bedeutet, dass wir bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen können. Seit einer Gesetzesänderung 2017 ist es jedoch schwieriger geworden, solch einen Antrag genehmigt zu bekommen.

 

Zur Orientierung haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst:

 

- Klären Sie telefonisch mit uns, ob wir derzeit grundsätzlich Kapazitäten haben, hinterlassen Sie auf dem AB den Namen ihrer Versicherung 

- Rufen Sie zwischen 5 und 10 Kassentherapeuten an und dokumentieren Sie das Datum der Absage (als Absage zählt auch, wenn Sie keinen Rückruf erhalten)

- Kontaktieren Sie die Termin-Service-Stelle der Krankenkassen (über Tel.: 116117, anschließend "3" drücken) und lassen sich einen Termin für die Psychotherapeutische Sprechstunde geben. Dort bekommen Sie das Formular PTV 11

- Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder Psychiater eine Bescheinigung über die Dringlichkeit der Psychotherapie erstellen

 

Anschließend kontaktieren Sie uns (erneut) und wir schicken gemeinsam den Antrag auf Kostenerstattung an Ihre Krankenkasse.

Dies ist leider noch keine Garantie für eine Kostenübernahme, die gesetzlichen Krankenkassen agieren sehr unterschiedlich.

 

 

 

Weitere Infos und Tipps zum Thema Kostenerstattung finden Sie hier.