Die Kosten

In der Praxis für Psychotherapie in Volksdorf können wir Privatversicherte und Selbstzahler behandeln.

 

Konditionen für Gruppenangebote und Präventionsprogramme erfragen Sie bitte individuell.

 

Die Kosten für Präventionsprogramme können unter Umständen von der Krankenversicherung übernommen oder zumindest teilweise erstattet werden.

 


Verhaltenstherapie

Die Abrechnung erfolgt nach der bestehenden Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), sowie den gültigen Abrechnungsempfehlungen vom 01.07.2024. An diese sind wir als Psychologische Psychotherapeutinnen gebunden. Der Abrechnungssatz kann gemäß der Gebührenordnung zwischen dem 2,3 fachen und 3,5 fachen Satz liegen. 

 

 

 

Beratung /Coaching

Bei der psychologischen Beratung handelt es sich um eine reine Privatleistung. Die Abrechnung des Honorars richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), sowie den gültigen Abrechnungsempfehlungen vom 01.07.2024.

Coaching (50 min.): € 145

Paar - oder Familienberatung (60 min): € 225

 

 

Vorgespräch

Ein Vorgespräch, in dem wir uns gegenseitig kennenlernen und entscheiden, welches Angebot am besten zu Ihren Wünschen und Zielen passt, berechnen wir wie die entsprechende Sitzung.

 



Privat Versicherte

In der Regel übernimmt Ihre Private Krankenversicherung oder/und Beihilfe die vollen Kosten für eine Psychotherapie. Dies hängt im Einzelfall jedoch davon ab, was Sie mit Ihrer Krankenkasse vereinbart haben. Bitte klären Sie daher vor Beginn der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenversicherung eine Psychotherapie bei einem approbierten Psychologischen Psychotherapeuten mit Arztregister-Eintrag erstattet. Wichtige Kennwerte sind zum Beispiel die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen pro Kalenderjahr und die Erstattungshöhe. Am besten informieren Sie auch auch schon vorab, ob Sie bestimmte Vordrucke oder Formulare für die Antragstellung benötigen.

 

Vor Beginn der Therapie schließen wir mit Ihnen einen Behandlungsvertrag ab. Während der Behandlung stellen wir Ihnen monatlich eine Rechnung über die erbrachten psychotherapeutischen Leistungen, die Sie zunächst privat bezahlen und dann zur Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.

 

 

Selbstzahlende

Sollte Ihre Krankenversicherung die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung nicht übernehmen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Sitzungen selbst zu bezahlen. Eine private Finanzierung kann für Sie sogar Vorteile haben:

 

  • Kurze Wartezeiten: Die Terminvergabe für Selbstzahlende ist sehr kurzfristig möglich. In der Praxis für Psychotherapie in Volksdorf können Sie in der Regel sofort mit der Behandlung starten.
  • Kein bürokratischer Aufwand: Für Selbstzahlende ist kein Antragsverfahren notwendig und Sie haben keine weiteren Formalitäten zu beachten.
  • Absolute Diskretion: Wenn Sie Ihre Therapie selbst bezahlen, erfolgt keine Hinterlegung der Diagnose bei der Krankenkasse. Sie werden also nicht mit psychischen Problemen "aktenkundig". Dies kann finanzielle Vorteile haben, etwa wenn Sie eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen oder in eine andere Krankenversicherung wechseln möchten möchte. Ohne eingetragene Vorerkrankung entfallen hier Risikozuschläge. Auch bei einer Verbeamtung können Selbstzahlende Vorteile haben, da keine Diagnosehinterlegung erfolgt, auf die amtsärztlich zugegriffen werden könnte.
  • Individueller Gestaltungsspielraum: Als Selbstzahlende können Sie die Anzahl und Häufigkeit der Gespräche frei wählen. Entscheiden Sie selbst, in welchen Abständen wir uns treffen. Nach vorheriger Absprache sind in meiner Praxis für Psychotherapie in Volksdorf auch längere oder kürzere Sitzungen möglich.
  • Steuerlich absetzbar: Die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen können Sie als Außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen.